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LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 229/12) | Datum: 16.04.2013
1. Auf die Berufung des Beklagten vom 22.10.2012 wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 02.08.2012 abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 4.077,12 Euro brutto nebst Zinsen verurteilt wurde. Die [...]